Lerntherapeutische Praxis Steinfurt

Kosten

Die Kosten für eine integrative Lerntherapie werden nicht von den Krankenkassen getragen.

Es besteht die Möglichkeit bei den örtlichen Jugendämtern einen Antrag auf Kostenübernahme als „Eingliederungshilfe“ gemäß SGB VIII, § 35 a zu stellen. Hierfür muss/müssen

  • eine LRS oder Dyskalkulie diagnostiziert sein
  • daraus resultierende psychische Symptome deutlich werden, d. h. eine „seelische Behinderung“ drohen
  • Anzeichen einer sozialen Isolation (Stigmatisierung, Ausgrenzung …) vorliegen.

Bezieher*innen von Sozialleistungen können über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) des Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Lernförderung beantragen. Ansprechpartner sind die jeweiligen Jobcenter der Kreis- oder Stadtverwaltungen.

Ansonsten werden die Kosten der integrativen Lerntherapie von den Eltern privat übernommen.

Ich berate Sie gern in einem persönlichen kostenfreien Erstgespräch zum Thema Finanzierung.

Bezugsberechtigt sind Familien, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach § 2 AsylbLG
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

www.jobcenter-kreis-steinfurt.de